Der Fielmann-Ratgeber:

Kostenübernahme für Brillen und Sehhilfen

Viele Menschen sind auf Brillen oder andere Sehhilfen angewiesen – doch welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? In diesem Artikel erfährst du, welche Krankenkassenleistungen bei Sehschwäche in Anspruch genommen werden können und welche Bedingungen dafür gelten. Informiere dich, wie du finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Brillen und Sehhilfen erhältst und welche Zuschüsse dir zustehen.

Wann zahlt die Krankenkasse für eine Brille?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Brille zur Verbesserung der Sehschärfe oder als therapeutische Sehhilfe bei Augenerkrankungen oder Augenverletzungen. 

Eine Kostenübernahme bei Erwachsenen durch die gesetzliche Krankenkasse ist in folgenden Fällen sichergestellt: 

  • ab einer Sehstärke von mindestens -6,25 Dioptrien bei Kurzsichtigkeit oder +6,25 Dioptrien bei Weitsichtigkeit und/oder bei einer Hornhautverkrümmung ab +/- 4,25 Dioptrien 

  • bei einer Sehleistung von 30% oder geringer (Visus ≤ 0,3) 

  • bei einer Sehleistung auf mindestens einem Auge von weniger als 20% (Visus < 0,2) 

Neben den genannten Gründen können bestimmte Erkrankungen oder besondere Umstände ebenfalls zu einer Kostenübernahme führen. Beispielsweise bei: 

  • Schwerwiegenden Erkrankungen wie Keratokonus (eine fortschreitende Ausdünnung der Hornhaut)  

  • Bei Sehproblemem aufgrund Doppelsehen/Doppelbildern oder Augenfehlstellungen, die eine Brille mit Prismen oder eine Prismenfolie notwendig machen. Die Krankenkasse übernimmt in diesen Fällen die Kosten ab einer bestimmten Höhe an Prismendioptrien für diese speziellen Gläser. 

Es ist ratsam, sich vorher bei der Krankenkasse oder auch gern bei unseren Augenoptikern vor Ort direkt zu erkundigen, in welchen weiteren Fällen, die Krankenkasse ggf. Kosten übernimmt oder welche Ausnahmen gelten und welche Unterlagen für eine Kostenübernahme erforderlich sind.

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Brille.

Wie viel erstattet die Krankenkasse?

Die Höhe der Kostenübernahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Grad der Fehlsichtigkeit, der Art der Sehhilfe und möglichen speziellen Erkrankungen. Hier erfährst du, welche Zuschüsse die gesetzliche Krankenkasse für Brillengläser gewährt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. 

Kostenübernahme Gläser für Erwachsene

Die Krankenkasse erstattet dabei die sogenannten Festbeträge bzw. Vertragspreise, die je nach Glasstärke und Art der Brillengläser variieren. Die Grundversorgung ist bei Anspruch auf Krankenkassenleistung sichergestellt. Bei der Wahl von höherwertigen oder spezialisierten Brillengläsern wie z.B. personalisierte Gleitsicht- oder Arbeitsplatzbrillen kann es für dich als Versicherten zu Mehrkosten kommen, die du selbst trägst.  

Kostenübernahme Gläser für Kinder und Jugendliche

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Grundversorgung der Brillengläser vollständig, unabhängig von der Sehstärke und Sehleistung. Hierbei werden ebenfalls die Festbeträge/Vertragspreise zugrunde gelegt.

Wie du eine Brille auf Rezept bekommst: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Um eine Brille auf Rezept zu erhalten, ist es wichtig, den richtigen Ablauf zu kennen und alle notwendigen Schritte zu befolgen. Hier erfährst du, wie du vorgehen solltest und was das Rezept beinhalten muss, damit der Augenoptiker deine Brille korrekt anfertigen kann. 

  1. Termin beim Augenarzt vereinbaren 
    Der erste Schritt, um eine Brille auf Rezept zu erhalten, ist die Terminvereinbarung bei einem Augenarzt. Der Augenarzt führt einen Sehtest durch, um deine Sehfähigkeit zu überprüfen. Dabei werden eventuelle Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder eine Hornhautverkrümmung festgestellt. Solltest du schon eine Versorgung über die Krankenkasse erhalten haben, dürfen wir auch als Augenoptiker in besonderen Fällen einen Berechtigungsschein ausstellen.  

  2. Durchführung Sehtest (Refraktion) 
    Während des Sehtests bestimmt der Augenarzt die genaue Stärke der Fehlsichtigkeit und legt fest, ob und in welcher Stärke eine Brille erforderlich ist. Diese Daten werden in Form von Dioptrie-Werten erfasst, die die Stärke der benötigten Korrektur ausdrücken. Selbstverständlich könnt ihr auch gern einen Termin zum kostenlosen Sehtest in einer unseren Niederlassungen vereinbaren 

    Unsere Augenoptiker geben gern anschließend eine Empfehlung, ob ein zusätzlicher Termin beim Augenarzt notwendig ist.

  3. Ausstellung eines Rezepts 
    Eine ärztliche Verordnung (Rezept) ist, unabhängig vom Alter, ausnahmslos bei einer Erstversorgung erforderlich. Diagnostiziert der Augenarzt eine Fehlsichtigkeit oder Augenerkrankung und einen daraus resultierenden Anspruch auf eine Sehhilfe, die über deine Krankenkassen abgerechnet werden kann, wird eine Sehhilfenverordnung (Rezept) ausgestellt.  

  4. Dieses Rezept sollte genaue Angaben zu den deinen Sehwerten, wie Sphäre und ggf. Zylinder (bei einer Hornhautverkrümmung) und Achse für jedes Auge enthalten. Wichtig ist auch die Vollständigkeit deines Rezeptes bezüglich deiner Adress- und Krankenkassendaten und ob es sich um eine Erst- oder Folgeversorgung handelt. Eine weitere relevante Information auf dem Rezept ist der Vermerk, aus welchem Grund (z.B. mangelnde Sehleistung, Augenerkrankung) du Anspruch auf eine Krankenkassenleistung hast. In manchen Fällen kann das Rezept auch spezielle Hinweise aufgrund besonderer Anforderungen oder Augenerkrankungen enthalten, wie z. B. Executivgläser. All diese Angaben sind nötig, damit wir deine Brille exakt anfertigen und diese reibungslos über deine Krankenkasse abrechnen können 

  5. Mit dem Rezept zum Augenoptiker: Sobald du das Rezept vom Augenarzt erhalten hast, kannst du damit einen Termin in unserer Niederlassung buchen. Unsere Optiker werden das Rezept nutzen, um die Brillengläser entsprechend der Verordnung anzufertigen. Zudem unterstützen wir euch bei der Auswahl eines passenden Brillengestells und beraten dich gern bedarfsgerecht bezüglich möglicher Extras wie Entspiegelung oder Tönung. 

Wie kann ich herausfinden, ob ich mit meinem Rezept eine Erstattung bekomme?

1. Prüfe, ob alle Angaben vollständig sind

Deine Sehhilfen-Verordnung (Kassenrezept) muss bestimmte Angaben enthalten, damit die Abrechnung über die Krankenkasse möglich ist. Prüfe, ob alle Angaben vollständig sind, bevor du mit deinem Kassenrezept in unsere Niederlassung kommst.

Sind die Angaben zu deiner Person, deiner Adresse und deiner Versicherung vollständig?

Ist eines der beiden Felder "Erstversorgung" oder "Folgeversorgung" angekreuzt?

Wenn Folgeversorgung angekreuzt ist: Hat sich der Wert eines Auges um 0,5 Dioptrien geändert? Dann muss dort "ja" angekreuzt sein. Es zählt übrigens die Änderung auf beiden Augen zusammen: Eine Verbesserung um 0,25 dpt links und eine Verschlechterung um 0,25 dpt rechts gilt als eine Änderung um 0,5 dpt.

Wenn "Folgeversorgung" angekreuzt ist und sich deine Sehstärken nicht um mindestens 0,5 dpt geändert haben, muss "nein" angekreuzt sein. Zusätzlich muss bei "Reparatur" oder "Ersatz" ein Kreuz sein.

Sind alle Werte deiner ermittelten Sehstärke eingetragen?

Hat dein Augenarzt das Rezept unterschrieben und mit dem Praxis Stempel versehen?

2. Prüfe, ob du Anspruch auf eine Brille hast

Ob du Anspruch auf die Erstattung deiner Brille über deine Krankenkasse hast, kannst du mit deinem Rezept herausfinden. Es gibt drei unterschiedliche Befunde, die eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ermöglichen. Prüfe, ob einer der folgenden drei Befunde in deinem Rezept vermerkt ist.

Möglichkeit 1:

In deinem Rezept ist "Sehbehinderung mindestens WHO-1" angekreuzt

Möglichkeit 2:

Das Feld "Diagnose/ Begründung" ist ausgefüllt, wenn du eine medizinische Diagnose einer ernsthaften Augenerkrankung oder Verletzung hast. Zudem muss bei "Prismakorrektur" ein Wert eingetragen sein: horizontal ≥ 3 Pr.dpt, vertikal ≥ 1 Pr.dpt. Oder es wurde eine "Einäugigkeit" festgestellt.

Möglichkeit 3:

Du bist kurz- oder weitsichtig und hast einen Wert von mehr als +/- 6,25 dpt unter "Sphäre". Oder du hast eine Hornhautverkrümmung und einen Wert von mehr als +/- 4,25 dpt in der Spalte "Zylinder".

Neue Brille auf Rezept: Wie oft zahlt die Krankenkasse?

Ein erneuter Anspruch (Folgeversorgung) auf eine Krankenkassenleistung besteht bei einer Stärkenänderung um insgesamt mind. 0,5 dpt oder, bei vergrößernden Sehhilfen, einer signifikanten Änderung des Vergrößerungsbedarfs. 

Ein Anspruch auf Ersatzbeschaffung bei Defekt oder Verlust besteht unabhängig von einer Stärkenänderung.

Eine neue Sehhilfe zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung setzt eine Untersuchung bzw. Sehstärkenbestimmung und neue Verordnung durch den Augenarzt voraus.  In bestimmten Fällen kann auch  ein Berechtigungsschein in der Niederlassung ausgestellt werden, der  die Kostenübernahme durch die Krankenkasse regelt. 

Wie funktioniert die Kostenübernahme für Brillen bei privaten Krankenkassen?

Wenn du bei einer privaten Krankenkasse versichert bist, können die Regelungen zur Kostenübernahme für Brillen erheblich von den gesetzlichen Krankenkassen abweichen. Hier erfährst du, wie die Erstattung von Brillenkosten bei privaten Krankenversicherungen funktioniert und was du beachten solltest. 

Individuelle Versicherungsverträge 

Die Kostenübernahme für Brillen bei privaten Krankenkassen richtet sich nach Ihrem spezifischen Versicherungsvertrag. Viele private Krankenversicherungen bieten umfassendere Leistungen und höhere Erstattungen für Brillengläser und Sehhilfen als gesetzliche Krankenkassen. Die Details zur Erstattung sind in Ihrem Tarif festgelegt und können variieren. 

Höhe der Erstattung und Bedingungen  

Die Erstattungshöhe für Brillen kann je nach Tarif unterschiedlich sein. Private Krankenkassen erstatten oft einen festen Betrag oder einen Prozentsatz der Kosten für Brillengläser und manchmal auch für das Brillengestell. Einige Tarife decken auch Kontaktlinsen oder spezielle Sehhilfen ab. Überprüfe die genauen Beträge und Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag. 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme  

Um eine Erstattung zu erhalten, benötigst du in der Regel eine ärztliche Verordnung, die die Notwendigkeit und die Dioptrienwerte dokumentiert. Zusätzlich musst du Rechnungen oder Quittungen von deinem Optiker einreichen. Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Unterlagen bei deiner Erstattung einreichst. 

Erkundige dich am besten vorab bei deiner privaten Krankenkasse, wie diese die Kostenübernahme gestaltet.

Regelmäßige Überprüfung und Erneuerung  

Private Krankenkassen übernehmen oft die Kosten für eine neue Brille in regelmäßigen Abständen oder bei signifikanten Änderungen deiner Sehwerte. Die Intervalle, in denen du Anspruch auf eine neue Brille hast, sind in deinem Vertrag geregelt. Informiere dich über die genauen Bedingungen in deinen Versicherungsunterlagen. 

Zusätzliche Leistungen  

Einige private Krankenversicherungen bieten zusätzliche Leistungen wie umfassendere Sehtests oder die Erstattung von Gleitsichtgläsern an. Überprüfe, ob dein Tarif spezielle Programme oder Vorteile für Brillen und Sehhilfen bietet. 

Kostenübernahme für Kontaktlinsen: Wann zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Medizinische Kontaktlinsen , wenn eine Notwendigkeit besteht, z. B. bei einer schweren Fehlsichtigkeit oder speziellen Augenerkrankungen wie Keratokonus. Erfrage gern die genauen Bedingungen. 

 
Abrechnungsfähig über die Krankenkasse sind verschiedenen Arten von medizinischen Kontaktlinsen, wie z.B. harte oder weiche Kontaktlinsen. Diese können in verschiedenen Tragedauern wie Tages-, Wochen- oder Monatslinsen erhältlich sein. Um eine Kostenübernahme zu erhalten, ist bei Erstversorgung eine ärztliche Verordnung erforderlich Solltest du schon eine Versorgung über die Krankenkasse erhalten haben, dürfen wir auch als Augenoptiker in bestimmten Fällen einen Berechtigungsschein ausstellen. 

Kostenübernahme für vergrößernden Sehhilfen: Was übernimmt die Krankenkasse?

Vergrößernde Sehhilfen, wie z. B. Lupen oder elektronische Lesegeräte, können bei stark eingeschränktem Sehvermögen äußerst hilfreich sein. Die Verordnung von vergrößernden Sehhilfen zur Verbesserung der Sehschärfe darf ausschließlich von Augenärzten vorgenommen werden. Ein Anspruch besteht ab einem Vergrößerungsbedarf von >= 1,5.  

Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse für solche Sehhilfen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei bestimmten vergrößernden Sehhilfen kommt es zudem darauf an, ob wir Vertragspartner deiner Krankenkasse für die Lieferung der Vergrößernden Sehhilfe sind. Hier kannst du dich gerne bereits im Vorfeld bei deiner Krankenkasse erkundigen. 

In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für vergrößernde Sehhilfen nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, die durch einen Augenarzt bescheinigt wird. Dies ist oft der Fall bei schwerwiegenden Augenerkrankungen oder fortschreitender Sehschwäche, bei denen herkömmliche Brillen oder Kontaktlinsen nicht ausreichen. 

Um die Kosten erstattet zu bekommen, musst du eine ärztliche Verordnung für die vergrößernde Sehhilfe erhalten. Besteht Anspruch auf das Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse je nach verordnetem Hilfsmittel die Kosten in Höhe der vereinbarten Festbeträge.

In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass wir, bevor du deine Sehhilfe erhältst, einen Kostenvoranschlag über die Krankenkasse einreichen müssen um die Höhe der Kostenübernahme abzuklären.  

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